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CleverTanken

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Schriftzug bei H Zulassung

Begonnen von Mane, 30. März 2025, 15:33:03

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Mane

Hallo liebe Gemeinde

Ich hätte da mal ne Frage muss ich bei meinem Feuerwehr B-Blitz Bj72 wenn ich das erste Mal zum TÜV fahre und mir das H Kennzeichen machen lassen will die Beschriftung der letzten Feuerwehr an den Türen abmachen oder kann es dran bleiben?

Vielen Dank euch und gruß Mane

OpelLF8

Hallo Mane

Das ist immer Ansichtssachen des Prüfers. Rechtlich darfst du keinen Feuerwehr Schriftzug,112 Aufkleber sowie funktionsfähige Blaulichter drauf haben.Der eine Prüfer handhabt das so der andere sagt es gehört zur Historie dazu. Gibt auch Sondergenehmigung en für historische Veranstaltungen.

Wenn du deine Prüfer gut kennst sollte das gehen.

Gruß Robin

Altopelandi

Ich hatte bei sowas auch noch nie Probleme wenn es sich um ein Historisches Fahrzeug handelt.

Mane

OK vielen lieb dank euch für die schnelle Antwort.
Bei mir ist e nur der Name die 112 ist gar nicht drauf bin gespannt lasse es mal drauf ankommen 😜😜

Gruß Mane

fulgur

Hallo Mane,
das liegt am Bundesland, bzw. sogar am Landkreis. In Hessen darf kein Schriftzug mehr sichtbar sein, der den Anschein erwecken könnte, es handele sich um ein Fahrzeug einer echten Feuerwehr.
Das ist wohl aber auch noch nicht eindeutig rechtlich festgelegt. Mit wurde gesagt, wenn ich das Stadtwappen und den Namen der ursprünglichen Feuerwehr führen möchte benötige ich eine schriftliche Erlaubnis der Gemeinde, sonst muss ich es abdecken. Da es mir jetzt nicht so wichtig war hab ich den Schriftzug entfernt.
Die 112 stellte kein Problem dar. Ich glaube du kannst Werbung für den Notruf machen wie du willst, solange du nicht vorgibst selbst eine hoheitliche Funktion auszuüben.
Viele Grüße
Armin

Mane

Zitat von: fulgur am 30. März 2025, 22:22:51Hallo Mane,
das liegt am Bundesland, bzw. sogar am Landkreis. In Hessen darf kein Schriftzug mehr sichtbar sein, der den Anschein erwecken könnte, es handele sich um ein Fahrzeug einer echten Feuerwehr.
Das ist wohl aber auch noch nicht eindeutig rechtlich festgelegt. Mit wurde gesagt, wenn ich das Stadtwappen und den Namen der ursprünglichen Feuerwehr führen möchte benötige ich eine schriftliche Erlaubnis der Gemeinde, sonst muss ich es abdecken. Da es mir jetzt nicht so wichtig war hab ich den Schriftzug entfernt.
Die 112 stellte kein Problem dar. Ich glaube du kannst Werbung für den Notruf machen wie du willst, solange du nicht vorgibst selbst eine hoheitliche Funktion auszuüben.
Viele Grüße
Armin
Vielen lieben Dank dir für deine ausführliche Antwort, hat mir wieder sehr weiter geholfen.

Gruß Mane