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Opel Blitz => Opel Blitz Forum => Thema gestartet von: Mane am 31. März 2025, 13:40:51
Hallo zusammen jetzt stellt sich die Frage bei meinem TÜV ob ich den Opel B - Blitz Bj. 1972 mit 4t gesamt eingetragen auf 3,5t ablasten sollte da man ihn doch dann mit den normalen Autoführerschein fahren könnte.
Ich muss e eine Einzelabnahme machen lassen da im Brief noch Feuerwehrfahrzeug steht, also würde das schon mal egal sein.
dann wollte ich noch fragen gilt das Fahrzeug dann als LKW oder als PKW?
weil PKW will ich nicht machen da ja da ab 1970 Gurte Pflicht sind und ich so Gurte nachrüsten müsste.
Gruß Mane
Hallo Mane,
genau das gleiche habe ich hinter mir, wobei ich nicht viele Alternativen hatte außer LKW Führerschein machen :)
Ich habe also abgelastet, die Zulassung ist LKW (bzw. "BA") geschlossener Kasten.
Gurte hab ich trotzdem nachgerüstet.
Viele Grüße
Armin
Zitat von: fulgur am 31. März 2025, 15:51:44Hallo Mane,
genau das gleiche habe ich hinter mir, wobei ich nicht viele Alternativen hatte außer LKW Führerschein machen :)
Ich habe also abgelastet, die Zulassung ist LKW (bzw. "BA") geschlossener Kasten.
Gurte hab ich trotzdem nachgerüstet.
Viele Grüße
Armin
Hi Armin,
Ja super das hört sich ja spannend an.
Aber jetzt kenn ich mich auf jeden Fall besser aus.
Vielen lieben Dank dir für deine schnelle Antwort
Gruß Mane
Hallo Mane,
kein Problem. Aber stell dich und deinen Blitz doch mal gerne vor, das hilft meist noch mehr Antworten und Hilfe zu bekommen.
Viele Grüße
Armin