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Opel Blitz => Opel Blitz Forum => Thema gestartet von: RA-CG am 30. Dezember 2024, 22:27:17

Titel: Mautpflicht
Beitrag von: RA-CG am 30. Dezember 2024, 22:27:17
Hallo zusammen,

ich wollte mal fragen wie ihr das mit der neuen Mautpflicht >3,5t regelt. Da fallen ja dann doch einige Blitze drunter und sind jetzt Mautpflichtig, wenn sie nicht gerade als Wohnmobil zugeassen sind.

Im Netz lies man immer wieder, dass H-Kennzeichen nicht mautpflichtig wären, aber im Gesetzestext findet sich hierzu leider nichts. Daher habe ich mal den Deuvet angeschrieben und um entsprechende Rückmeldung hierzu gebeten.
Antwort vom Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist Oldtimerrecht: Für einen historischen LKW über 3.5 to muss Maut bezahlt werden.

Hier die komplette Antwort:
ZitatGuten Tag Herr Greiser,

ich leite Ihnen zu Ihrer Frage die Antwort von unserem Juristen Dr. Götz Knoop weiter.

Mit besten Grüßen und alles Gute für den Jahreswechsel
Peter Schneider



Die Erhebung der Maut ist in D in dem Bundesfernstraßenmautgesetz geregelt. § 1 S1 definiert die grundsätzlich Mautpflichtigen Fahrzeuge, nämlich für Gütertransport bestimmt und mehr als 3,5 TO (!)

§ 1 II definiert Ausnahmen. Dort kommen historische Fahrzeuge aber nicht ausdrücklich vor. Historische Fahrzeuge können aber unter eine der anderen Ausnahmen fallen, was aber hier wohl nicht von Bedeutung ist.

Also: Für einen historischen LKW über 3.5 to muss Maut bezahlt werden.


--------------------------
Dr. jur Götz Knoop
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist Oldtimerrecht

Wir regelt ihr das mit der Maut? Vorab buchen scheint mir wenig praxistauglich. Gibt's Geräte die man mit mehreren Fahrzeugen nutzen kann?

Gruß Christoph

Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: emef am 31. Dezember 2024, 07:11:04
Moin Christoph,
Was für einen Blitz hast du denn?

Ist Ablasten keine Option?
Eine Feuerwehr kannst du eventuell auf PKW umschreiben lassen.
Oder Werkzeugkisten hinten rein und die Ausnahme 10.:
Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden.

Laut ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 42, die in dem Gesetz erwähnt wird, gilt das nur für Fahrzeuge und Kombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.

Eigentlich müßte doch das BAG eine verläßliche Auskunft geben können. Oder wer kontrolliert die Maut hierzulande?

Off topic:
Mir erschließt sich Mal wieder nicht, warum Erdgasfahrzeuge ausgenommen sind, Flüssiggasfahrzeuge aber nicht.

Gruß Marc
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: RA-CG am 01. Januar 2025, 10:55:29
Hallo Marc,

geht in diesem Fall um einen Blitz Sattelschlepper. Ablasten ist keine Option.
Entweder es gibt doch eine Befreiung für H-Kennteichen die ich noch nicht kenne, oder eben zahlen.

Suche also nach der Angabe wo im Gesetz die Ausnahme für H steht oder die passende technische Umsetzung für ein Mautgerät.
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: Altopelandi am 01. Januar 2025, 20:16:28
Meines Wissens ist das nur zutreffend für Gewerbetreibende
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: emef am 01. Januar 2025, 21:05:16
Zitat von: Altopelandi am 01. Januar 2025, 20:16:28Meines Wissens ist das nur zutreffend für Gewerbetreibende
Das ist vielleicht vom Gesetzgeber gewollt, steht aber nicht so im Gesetzestext:

https://www.balm.bund.de/DE/Service/FragenAntwortenFAQ/FragenAntwortenLKWMaut/fragenantwortenlkwmaut_node.html

Gruß Marc
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: Altopelandi am 04. Januar 2025, 08:21:11
Zitat von: emef am 01. Januar 2025, 21:05:16
Zitat von: Altopelandi am 01. Januar 2025, 20:16:28Meines Wissens ist das nur zutreffend für Gewerbetreibende
Das ist vielleicht vom Gesetzgeber gewollt, steht aber nicht so im Gesetzestext:

https://www.balm.bund.de/DE/Service/FragenAntwortenFAQ/FragenAntwortenLKWMaut/fragenantwortenlkwmaut_node.html

Gruß Marc

Wahnsinnig viel Text uns schlauer ist man nicht wirklich hinterher was diesen Fall angeht. Ich lasse es darauf ankommen wenn ich angehalten werde.
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: emef am 04. Januar 2025, 11:25:27
Der Absatz sagt doch alles:
"Mautpflicht nach der 1. Alternative:
Diese ergibt sich aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten.
Sie besteht zum Beispiel für Sattelkraftfahrzeuge oder Lastkraftwagen.

Die 1. Alternative ist unabhängig davon, ob

es sich um eine Privatfahrt handelt,
tatsächlich Güter befördert werden,
die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder
das betreffende Kraftfahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist."

Den Absatz finde ich schlimmer:
"Eine Ablastung, d.h. eine Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs ohne technische Änderung, ist mautrechtlich irrelevant.
Grund: Basierend auf den Regelungen des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 315) bestimmt sich die Mautpflicht ab dem 1. Dezember 2023 nicht mehr länger nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs (eingetragen in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.2), sondern nach der technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs (eingetragen unter F.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil I)."
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: emef am 04. Januar 2025, 12:23:48
Habe gerade Mal nach den Mautsätzen geschaut.
Wenn ich das richtig sehe, sind das fast 25 Cent/km. :-\
Da ist es kein Wunder, daß es keine Ausnahme für H-Kennzeichen gibt. Es gibt ja auch Bestrebungen das H-Kennzeichen wegen der Steuerermäßigung abzuschaffen.
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: emef am 04. Januar 2025, 12:38:12
Zitat von: RA-CG am 01. Januar 2025, 10:55:29technische Umsetzung für ein Mautgerät.
Es gibt verschiedene Anbieter von Geräten, die einfach an die Frontscheibe geklebt werden.
Bei toll-Collect habe ich keine Gebühren gefunden, die anderen nehmen Aktivierungs- und Jahresgebühren, gehen dafür aber nicht nur in Deutschland und Österreich.

Gruß Marc
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: fulgur am 04. Januar 2025, 17:36:00
Bei der Ablastung kann man aber auch F.1 ablasten, das wurde nur oft nicht so gemacht, weil man zum Auflasten dann wieder eine Vollabnahme bräuchte um die technischen Voraussetzungen zu prüfen. Bei den Blitzen und generell den Freizeitlastern lohnt sich aber wohl immer eine "komplette" Ablastung, da es meist ja nicht um Steuersparmodelle geht, sondern um Fahrverbote, Maut, Führerscheinklasse etc.
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: Altopelandi am 05. Januar 2025, 22:40:10
Dann lass ich wohl meinen als PKW Kombi eintragen  ;D
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: RA-CG am 06. Januar 2025, 23:26:43
Zitat von: emef am 04. Januar 2025, 12:38:12Es gibt verschiedene Anbieter von Geräten, die einfach an die Frontscheibe geklebt werden.
Bei toll-Collect habe ich keine Gebühren gefunden, die anderen nehmen Aktivierungs- und Jahresgebühren, gehen dafür aber nicht nur in Deutschland und Österreich.

Gruß Marc

Ja, da gibt's durchaus Anbieter. Aber keiner von denen deckt damit Deutschland ab, zumindest hab ich keinen gefunden.
In Deutschland scheint man tatsächlich auf Toll Collect angewiesen zu sein.


Zitat von: Altopelandi am 05. Januar 2025, 22:40:10Dann lass ich wohl meinen als PKW Kombi eintragen  ;D

Zulassung als PKW wird dir da auch nichts bringen.

Ich würde es tendenziell ja auch drauf ankommen lassen, aber die Maut kann bei Vergehen bis zu 4 Jahre rückwirkend erhoben werden. Und wenn die Fahrtstrecke nicht nachvollzogen werden kann, dann werden pauschal 500 km abgerechnet. Und die Ordnungswidrigkeit kommt auch noch oben drauf. Das könnte dann schon verdammt teuer kommen...  :o

Gruß Christoph
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: fulgur am 07. Januar 2025, 00:27:20
Ablastung von F.1 ist für euch keine Option wegen der Tonnage?
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: Mane am 09. Januar 2025, 10:09:23
Hallo zusammen,
bis jetzt ist doch keine Lkw Oldtimer mit H Kennzeichen mautpflichtig so wie ich das lese.
https://www.bussgeldkatalog.org/oldtimer-lkw/ (https://www.bussgeldkatalog.org/oldtimer-lkw/)

Gruß Mane
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: RA-CG am 13. Januar 2025, 22:36:26
Hallo

Zitat von: Mane am 09. Januar 2025, 10:09:23Hallo zusammen,
bis jetzt ist doch keine Lkw Oldtimer mit H Kennzeichen mautpflichtig so wie ich das lese.
https://www.bussgeldkatalog.org/oldtimer-lkw/ (https://www.bussgeldkatalog.org/oldtimer-lkw/)

Gruß Mane

Da steht ja leider nur, dass H-Kennzeichen nicht mautpflichtig sind, aber keinerlei Quellenangabe. Wenn das tatsächlich so ist, dann muss es ja auch irgendwo geregelt sein. Der Ausdruck irgendeiner Webseite ist wohl keine gute Diskussionsgrundlage bei der Ordnungsmacht.

Gruß Christoph
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: nordblitz am 21. Februar 2025, 19:15:40
Hallo zusammen

als bedingt Betroffener habe ich mich dann auch mit diesem Thema beschäftigt.
Mein Blitz 3,8 to zul, H-Kennzeichen, Wohnzwecke im Fz-Schein eingetragen, 90 % LPG Betrieb, Privatbesitz. kein Güterverkehr.
In den Gesetzen und Aussagen dazu fand ich alles mögliche, aber es wurden aber auch immer wieder Zweifel geweckt.
Also schrieb ich Anfang Dezember den Gesetzgeber an, das BALM, Bundesamt für Logistik und Mobilität, mit einer gezielten Anfrage auf meinen Blitz bezogen.
Ich erhielt eine automatisierte Antwort, wird bearbeitet, viel zu tun, etc .....
Also wartete ich , und las nur die Beiträge im Forum...
Heute bekam ich eine email mit der Bitte um Angabe einer Telefonnummer, da man sich mit mir unterhalten wolle.
Dem bin ich nachgekommen und dann habe ich mich ca  30 min  mit einem Referenten aus dem Justiziariat unterhalten.
Mein Blitz ist aus vielerlei Gründen nicht mautpflichtig :

1,  Ich bin eine Privatperson, nicht Gewerbetreibend, unterliege Keiner Güterverkehrsbestimmung.
 2.Das H-Kennzeichen
Fz mit H-Kennzeichen sind generell ausgenommen, mein Blitz mit 3.8 to genauso wie ein MAN 7 to gl mit fast 15 to.
Das gilt auch für Aufbaufahrzeuge, Kran oder Kipper.
Natürlich könnte ich mit einem Kipper für mich eine Ladung Kies holen, ich darf das es nur nicht für Bezahlung tun.
3. Der Eintrag im FZ-Schein : Fz für Wohnzwecke



Bemerkung :
Mein LPG Betrieb ist uninteressant.
Natürlich wird mein Blitz an Meßstellen  per Kennzeichen erfasst, aber das H am Kennzeichen verhindert eine Weitere Bearbeitung, und das soll mittlerweile zu 100% funktionieren.
Auf diese speziellen Anfragen bekommt man keine schriftliche Antwort, aber ich vertraue dem was ich heute gehört habe.
Ich habe eine Telefonnummer, aber alle die sich unter Punkt 1 bis 3 einsortieren können brauchen dort nicht mehr an zurufen.
Bleibt gesund
Rainer
Titel: Antw:Mautpflicht
Beitrag von: uncle-ron am 21. Februar 2025, 19:38:13
Servus Rainer,

vielen Dank für die ausführliche Kundgabe der Richtlinien/Anordnungen :good:

Gruß Ronny