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Technik => Elektrik => Thema gestartet von: Steve am 19. November 2014, 12:17:33
Ich habe eine hinten dran aber ohne Funktion.Der Tüv hat das natürlich bemängelt. Einfach abschrauben? Und noch eine Frage das Blaulicht wurde auch bemängelt ich sollte es entfernen.?! Wie happt ihr das gelöst.? Grüße Steve
Hallo Steve,
ich habe an meinem 60-ger Blitz keine Nebelschlussleuchte und ist bei dem Baujahr auch keine Pflicht.
Ich habe damals die Blaulichter abmontiert, da ich eh einen Umbau vorhatte. Aber du kannst eine Ausnahmeregelung beantragen, hierzu können dir die anderen Blitzfreunde sicher genauere Tipps geben.
Gruß
Thomas
Danke für die Info. Ich werde alles abmontieren und nach dem TÜV wieder montieren...... :gröhl:
wie jetzt? der Thomas hat die Blaulichter ab?
na klar, sieht man ja auf seinem Avatar. Der hat dafür eine dicke rote Rundumleuchte :gröhl:
Hallo Steve
und dann bitte für eine funktionsfähige Nebelschlußleuchte sorgen.
Ich muß mal eine " Lanze für die Prüforganisationen brechen ", da kommt so ein Auto, Asbach uralt, keiner weiß richtig Bescheid, teilweise Anlagen montiert die schon vor 50 Jahren eine Ausnahmegenehmigung hatten und dann " brennt " so eine popelige Nebelschlußleuchte nicht. Das entspricht zwar der Auswertung des TÜV Nord für das Jahr 2014 aber wir mit unseren Autos müssen doch eigentlich diese Statistik verbessern.! Wir tun doch so viel an unseren Fahrzeugen....... und Du doch auch, soweit ich das an den beiträgen hier im Forum verfolgt habe.
Also Frohes Schaffen
Rainer
Hi Nordblitz
Ja hast ja recht . Ich habe nur noch einiges zu machen und nur noch bis 10.12. Zeit die Mängel vom TÜV Bericht zu beseitigen.#
Deshalb die Eile......
@Rostteufel
deswegen heißt er auch " Der Dicke" :gröhl: