Hallo Leute,
da es WOMO-Zulassung für ein LF8 aus zweierlei Gründen nicht geben kann (1. Ausbau muß mind. 20 Jahre her sein, 2. wird Fahrzeughöhe innen von 1,70m nicht erreicht), will ich meinen nun als LKW mit H-Kennzeichen zulassen und danach umbauen. Wie sind Eure Erfahrungen hinsichtlich späterer Aus- und Umbauten? Bei der Hauptuntersuchung kann das KFZ wegen der Campinggasanlage nicht geprüft werden, da sie nicht eingetragen ist. Gleiches in Bezug auf Sitzplätze.....wenn keine zusätzlichen Fenster in´s Blech geschnitten werden, und an Motor + Getriebe keine Veränderungen vorgenommen werden, sollte der H-Status doch eigentlich nicht gefährdet sein, oder?
Habt Ihr Erfahrungen oder Hinweise, ich würd mich freuen.
Vorab DANKE.
Ciao Jens
Moin Jens ;)
bitte bedenke mal, dass ein Forum ein öffentlicher Bereich ist :police:
Was du vor hast, verstößt gegen etliche Gesetze und Verordnungen.
Das geht von Steuerbetrug über Verstoß gegen die StVZO bis hin zum
Verlust der Zulassung und des Versicherungsschutzes.
Lass dich bei solchen Fragen bitte in anderen Foren beraten, aber nicht hier.
Ende der Durchsage, Manni
Guten Tag Manni.
Nun schrei mich doch nicht gleich so an ;-)
Es gibt immer Wege, die legal sind und welche, die so gerade eben noch legal sind.
Einzelabnahmen beim TÜV hab ich schon viele bei meinen diversen VW-Campingbussen machen lassen.
Es kommt oft auf die Laune des Prüfers an und darauf, ob er ein Herz für altes Blech hat.
Also, liebe Blitzgemeinde. Wer hat Erfahrungen?
Läßt ein Campingausbau in einen historischen LKW oder PKW (mit oder ohne Gasanlage) grundsätzlich den H-Status verlieren?
Danke vorab, Jens
Ich möchte annehmen, dass das bei meinem Prüfer (absoluter Altfahrzeugliebhaber und hat als Stift selbst noch an Blitzen geschraubt) kein Problem wäre.
Unsere Ex-Feuerwehr ist auch als historischer LKW zugelassen und hat seit 2004 eine Erdgasanlage. Alles mit "H".
Moin ;D
@ Jens:
Ich schreie doch gar nicht (http://www.smilies.4-user.de/include/Wut/smilie_wut_059.gif) (http://www.smilies.4-user.de)
Deine Anfrage bezieht sich auf eine Umgehung von geltendem Recht und
verstößt somit gegen die Forum Regeln, die du bei deiner Anmeldung akzeptiert hast.
@ Carsten
du hast Recht, vieles ist machbar. Aber doch nur im rechtlichen Rahmen.
Eine Gasanlage im KFZ muss geprüft und abgenommen werden. Egal ob
für den Vortrieb oder "nur" zum Kochen, Heizen oder Kühlen.
LG Manni
Hallo Manni, hallo Carsten,
klar würde ich meine Campinggasanlage regelmäßig abdrücken und checken lassen. WoMo-Zulassung ist aber leider nicht möglich, welche Art Sonder-KFZ wäre das denn dann?
Weiß jemand, ob eine Verkleinerung des Laderaumes auf weniger als 1/3 (und damit Vergrößerung des nutzbaren Fahrgastraumes) den KLW-Status gefährdet? Oder kann ein Sitzplatz gar im Bereich der Ladefläche montiert sein (Inneneinrichtung leergeräumt mit neuer Sitzbank weit hinten)?
Mein TÜV-Prüfer sagt z.B. hinsichtlich neuer Sitze mit Gurten würde der Originalitätsanspruch in den Hintergrund gerückt und ihm wären die Holzbänke ohnehin ein Dorn im Auge.
Angesichts der vielen LF8 hier im Forum könnte das für einige interessant sein, oder?
Gruß Jens
Hallo Jens,
gerade lese ich Deine Anfrage....
Falls es noch interessiert, mein Blitz ist mit H-Kennzeichen und als Wohnmobil angemeldet. Was die Gasprüfung angeht, so muss die nur sein, wenn Du auch einen Gasherd im Blitz hast. Du kannst aber auch eine el. Herdplatte an einem geeigneten Kochplatz fest einbauen und kannst dann eben nur mit Stromanschluss kochen. Gasherd ist nicht verpflichtend.
Blitzgrüße,
Stephan
Hallo Stephan,
danke für Deine Antwort.
Sieht schon ulkig aus mit Deinem Dachaufbau :-) Und genau da ist ja das Problem. Ein WoMo muß 1,70 m Innenhöhe haben. Ich werde also weiter mit meinem H-LKW rumfahren und eine Inneneinrichtung bauen, die 1. zeitgenössisch ist und 2. mir den H-Status nicht zerschießt.
Eine Gasheizung und den Kühlschrank kann man notfalls alle 2 Jahre zur HU auch rausnehmen :-(
Wegen Deinem Motor: Ich denke auch, was vor 20 Jahren möglich gewesen ist, dürfte auch heute noch gelten.
Oder heißt es: Umbauten sind nur erlaubt, wenn sie so erfolgen, wie sie in den ersten 20 Jahren nach Inbetriebstellung hätten sein können? Ich weiß es nicht mehr genau......
Einen größeren Motor gab es ja gegen Ende der 60-er Jahre schon.... Was soll also daran nicht erlaubt sein?
Sprich mit dem Prüfer....ich werde es auch tun.
Gruß Jens