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Opel Blitz => Opel Blitz Forum => Thema gestartet von: cdüse am 10. Mai 2011, 19:14:09
Hi zusammen,
mal ne frage an euch da drausen, wie siehts den mit der gurtplflicht im blitz aus (Österreich) für vorne sowie für die hinteren reihen??? mein blitz ist bj. 1970.
schöne grüsse aus der steiermark!!!
Hallo Düse,
habe folgendes im Netz gefunden:
Gurtpflicht auf den Vordersitzen gilt generell für Fahrzeuge, welche nach dem 31. 12. 1967 in Österreich typengenehmigt wurden. Dieser Tag kann leicht auch dem Typenschein abgelesen werden.
In der zweiten Reihe begann die Gurtenpflicht erst mit Genehmigungsdatum 1. 1. 1985. Die Pflicht zur VERWENDUNG besteht jedoch an jedem Platz, wo Gurte eingebaut sind.
Ich nehme aber an, daß dies nur für PKW gilt. Für LKW gibt es da sicherlich, auch wie in D, andere Vorschriften.
Frag doch mal bei einem österreichischen Automobil Club nach.
Gruß
Marc