opel-blitzschmie.de
Opel Blitz => Opel Blitz Forum => Thema gestartet von: Thomas_ am 14. April 2008, 22:03:17
Hallo,
weiβ einer verbindlich, wie die Regelung mit einer Fahrt zum TüV ist, wenn man keine gültigen Kennzeichen hat, also zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis?
Zumindest früher war es so, daβ man mit der Doppelkarte zum (nächsten?) TüV fahren durfte. Ist das noch so? Und wenn ja, wie ist das seit März, da gibt es die Versicherungsnummer doch nur noch elektronisch/per Mail???
Nicht, daβ es bei mir schon soweit wäre :(
Jetzt wird erstmal der HBZ überholt... der ist undicht, wie sich beim Entlüften herausstellte.
Grüβe Thomas
Hallo,
ich kann Dir nur sagen, das das 2002 noch so war, und ich das davor auch mehrfach so gemacht habe (Fahrt zum TUV und zur Zulassungsstelle). Ruf doch den TUV einfach an, mit etwas Glueck erwischst Du da auch jemanden, der weiss wovon er spricht...
Viele Gruesse
Jan
Hallo zusammen,
also ich kenn das nur so, daβ man mit der Doppelkarte direkt zur Zulassungsstelle fahren darf. Von TüV weiβ ich nichts, laβ mich aber gerne eines besseren belehren.
Bei mir gibt es immer noch Papierdoppelkarten :shock:
Gruβ
Marc