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Opel Blitz => Opel Blitz Forum => Thema gestartet von: Utz am 13. September 2007, 00:36:25
Was haltet ihr von einer "Schleppachse", und ist sowas noch erlaubt?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=260159674033&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=016
Hallo, ob sowas noch erlaubt ist weiss ich auch nicht, aber hinter welches Auto willst Du die ungebremste Achse mit ca 1,3to Auto aufgeladen anhängen?
Gruss Wilhelm
Hallo,ich hab auch so ein Teil im gebrauch ,ultrapraktisch,ist ERLAUBT und hat Bestandschutz! Es ist eine reine APSCHLEPP-Achse und wird wie eine Abschleppstange gewertet NICHT wie ein Anhänger! Egal welche Anhängelast!! ( allerdings nur wenn ein zugelassenes Pannenfahrzeug aus dem öffendlichen Verkehrsraum zur Werkstatt abgeschleppt wird)
Wird ein Fahrzeug egal ob Zugelassen oder nicht ,von A nach B Geschleppt wird sie als Anhängelast gewertet aber wie ein einachsanhänger,und ist über das Zugfahrzeug versichert (Versicherung aber unbedingt vorher Informieren !!!
Und den Lichtbalken mit Folgekennzeichen nicht vergessen!!
Allzeit Pannenfreie Fahrt Gruβ Ren
Cool dan werde ich mir son ding besorgen.
Des kann ich mit meinem Landrover Defender ja locker ziehen(anhängelast 3,5Tonnen) :wink:
Jo damit haste wohl kaum Probleme,aber denke drann, wenn, IMMER die Ungebremste Anhängelast!!
Gruβ Ren
Ich weis :roll:
aber trotzdem danke :wink: